Deckbedingungen

Deckbedingungen

Konditionen

 

  • Bestellungen von Sperma können telefonisch +32 (0) 2 446 04 11, per Email info@talmilsteinstallions.com oder über die Webseite talmilsteinstallions.com erfolgen.
  • Spermabestellungen sind von Montag bis Samstag bis 9:00 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen kann nur das Sperma abgeholt werden, wenn dies am Samstag vor 9:00 Uhr vereinbart wurde.
  • Das Sperma kann nach Absprache abgeholt oder von uns mit einem Kurierdienst (HippoXpress) versandt werden, wobei die Versandkosten vom Kunden zu tragen sind.
  • Bei der ersten Bestellung muss die Rechnungsadresse des Besitzers oder zuständigen Person der Stute sowie eine Kopie des Zuchtpasses der Stute beigefügt werden.
  • Pro Zyklus können maximal 2 Besamungsröhrchen erhalten werden.
  • Eine Dosis frischen oder tiefgefrorenen Spermas für den folgenden Deckakt können Sie erst dann erhalten, wenn Sie die Anzahlung geleistet haben. Im Falle von gefrorenem Sperma ist eine Erklärung über eine ausbleibende Trächtigkeit einer neuen Bestellung beizufügen.
  • Gefrorenes Sperma wird in einem geeigneten Behälter geliefert, der innerhalb von 7 Kalendertagen zurückgegeben werden muss. Ab dem 8. Tag wird ein Betrag in Höhe von 25€/Tag berechnet.
  • Bei der Bestellung von gefrorenem Sperma für den internationalen Versand muss die Deckgebühr vor Lieferung vollständig bezahlt werden.
  • Nicht verwendete Röhrchen bleiben stets Eigentum von Tal Milstein Stallions und müssen am Ende der Saison an uns zurückgegeben werden. Gleiches gilt für leere Röhrchen.
  • Internationaler Versand: Die Kosten für das Gesundheitszeugnis trägt der Kunde.
  • Wenn das bestellte Sperma für die Embryotransplantation oder ICSI verwendet wird, muss die uns bei der ersten Bestellung mitgeteilt werden.
  • Tal Milstein Stallions (Equitrade BVBA) übernimmt keine Haftung für Probleme, die im Zusammenhang mit dem Versand des Samens durch das Transportunternehmen entstehen. Im Falle von Problemen muss der Kunde uns dies, unverzüglich an dem voraussichtlichem Liefertermin mitteilen.
  • Mit der Bestellung von Samen erkennt der Stutenbesitzer an, die Bedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen Deckungs- und Zahlungbedingungen sowie den  Deckgeldern einverstanden. (Wir arbeiten mit ERC Morette zusammen, die über ein EU-Zertifikat (BN 08/01) verfügen und deshalb das Sperma sowohl im Inland als auch ins Ausland verschicken.
  • Die Zahlung der Rechnungen von Equitrade BVBA, dem Eigentümer von Tal Milstein Stallions, muss sofort nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Wird der Zahlungstermin überschritten, erhöht sich der Rechnungsbetrag um Mahngebühren und Strafzinsen sowie eventuelle gerichtliche und außergerichtliche Inkassokosten.
  • Sollte ihr Stute nach der Deckzeit nicht tragend sein, gilt Ihre Anzahlung auch für die folgende Deckzeit. Hierbei können Sie die Stute/ Hengst austauschen.
  • Das Deckgeld versteht sich zuzüglich Versandkosten und MwSt.
  • Das Deckgeld wird pro lebend geborenem Fohlen fällig. Wenn nach einer Insemination mehrere Embryonen ausgespült oder mehrere Fohlen lebend geboren werden, wird das Deckgeld nachträglich entsprechend in Rechnung gestellt.
  • Das Deckgeld setzt sich folgendermaßen zusammen:
    • 500 Euro Anzahlung, die bei der ersten Insemination fällig werden
    • Dem Trächtigkeitszuschlag, der am 1.Oktober des Deckjahres anfällt, wenn die Stute tragend ist.
    • Der Trächtigkeitszuschlag ist der Tarif des zuletzt gewählten Hengstes abzüglich der 500 Euro Anzahlung.
  • Bei einem Embryonentransfer/ ICSI wird der Trächtigkeitszuschlag pro erfolgreich eingepflanztem Embryo in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für eingefrorene Embryonen und wenn nach einer Insemination mehrere Embryonen ausgespült werden. In diesem Fall muss der Stutenhalter zum 1. Oktober eine Übersicht über die Anzahl der Spülungen und die Anzahl der eingepflanzten Embryonen pro Stute vorliegen. Diese Übersicht kann auch als Erklärung über eine ausbleibende Trächtigkeit verwendet werden, wenn es zu keiner erfolgreichen Einpflanzung gekommen ist.
  • Versuchter Betrug wird mit einer unausweichlichen Geldstrafe von 2500 Euro zzgl. MwSt. pro Fall geahndet, abgesehen vom fälligen Deckgeld.
  • Jedes Deckgeld berechtigt zu einem lebend geborenen Fohlen, auch wenn am 1. Oktober des Deckjahres gezahlt wird.
  • Die Lebendfohlengarantie beinhaltet, dass der Deckakt zu einem lebenfähigen Fohlen führen muss, das die ersten 24 Stunden nach der Geburt überlebt. Sollte das Fohlen innerhalb der 24 Stunden nach der Geburt sterben, können Sie in der folgenden Deckzeit noch einmal einen kostenlosen Deckakt vornehmen. (Tal Milstein Stallions übernimmt keine Haftung und ist nicht verantworlich für die Kosten, die aufgrund von Schäden, Krankheiten oder Verletzungen von Personen, Tieren oder anderem anfallen. Die Verantwortung liegt beim Stutenbesitzer).
  • Wenn ihre Stute das Fohlen verliert, können Sie die nächste Zuchtsaison zu gleichen Preisbedingungen wie im ersten Zuchtjahr fortsetzten. Dies gilt für maximal 2 Jahre. Wenn Ihre Stute nach 2 Jahren noch nicht tragend ist und Sie fortfahren möchten, erhalten Sie die Preiskonditionen ab dem Jahr, in dem die Stute tragend ist.